Ganzheitliche Ernährungsberatung

Mit Krankenkassenzuschuss

Kassenleistung für Ernährungsberatung - bis zu 80% der Kosten für die Ernährungsberatung werden von der Krankenversicherung übernommen

Eine Ernährungsberatung kann für viele Menschen sinnvoll sein. Nicht nur Kranke profitieren von einer professionellen Beratung, die dabei hilft Ernährungsgewohnheiten zu prüfen und bei Bedarf zu verändern. Auch als präventive Maßnahme für die Gesundheit können entsprechende Kurse oder Einzeltermine zahlreiche Vorteile bringen. Viele Interessierte sind jedoch unsicher, ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen für die Ernährungsberatung gesichert ist. 

Kassenleistung für Ernährungsberatung: So viel zahlt die Kasse für die Ernährungsberatung dazu

Viele Krankenkassen haben auch die Ernährungsberatung in ihren Leistungskatalogen aufgenommen. Dabei ist es dem Versicherten meist freigestellt, ob er sich einen entsprechenden Kurs mit anderen Teilnehmern sucht oder die Wahl auf eine individuelle Beratung fällt. 
Für Versicherte über 18 Jahre werden in der Regel bis zu 80 % der Kosten für die Ernährungsberatung von der Krankversicherung übernommen. Das heißt, die Krankenkasse zahlt keinen festen Betrag, sondern es werden von der fälligen Gesamtsumme bis zu 80 % der Kosten für die Ernährungsberatung durch die Krankversicherung übernommen. Je nach Art der Ernährungsberatung bleibt dem Versicherten, der eine Kostenübernahme der Krankenkassen für die Ernährungsberatung beantragt, eine verschieden hohe Reststumme, je nachdem, welche Gesamtkosten zu zahlen sind. Wie hoch die konkrete Kostenübernahme der unterschiedlichen Krankenkassen für die Ernährungsberatung sind, sollte am besten vor der Anmeldung zur Beratung geklärt werden. Es gibt normalerweise eine Höchstsumme, über die die Kostenübernahme der Krankenkassen zur Ernährungsberatung hinaus nicht geleistet wird. Es kann demnach sein, dass die Kasse einen Betrag übernimmt, der weniger als 80 % der Kosten für die Ernährungsberatung beträgt.

Versicherte unter 18 Jahren, also Jugendliche und Kinder, können von der Kassenleistung von einer Ernährungsberatung stark profitieren. Für Kinder und Jugendliche werden bis zu 100 % für die Ernährungsberatung von der Krankenkasse übernommen.

Wann zahlt die Krankenkasse für eine Ernährungsberatung?

Als sogenannte "Kann-Leistung" wird manchmal für die Kostenübernahme von der Krankenkassen für die Ernährungsberatung eine Bescheinigung vom Arzt verlangt, die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt. Auch kann ein Kostenvoranschlag für die Beratung, den Kurs oder den Workshop verlangt werden, damit bis zu 80 % der Kosten für die Ernährungsberatung von der Krankversicherung übernommen werden können. Über die konkrete Höhe des Zuschusses für die Ernährungsberatung durch die Krankenkasse entscheidet am Ende auch wieder der Maximalbetrag, der von der jeweiligen Versicherung festgelegt wird.

Typische Indikationen, für die eine Ernährungsberatung von der Krankenkasse übernommen wird, können sein:

  • Fehl- oder Mangelernährung, die Über- oder Untergewicht verursacht
  • Stoffwechselerkrankungen, wie Diabetes mellitus oder erhöhte Blutfettwerte
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten & Allergien
  • Herz-Kreislauferkrankungen, wie Bluthochdruck usw.

Neben diesen teils schwerwiegenden Erkrankungen werden von den Krankenkassen auch viele andere chronische Erkrankungen anerkannt. Auch, wenn Sie nicht an einer dieser Krankheiten leiden, ist die Übernahme der Kosten für eine Ernährungsberatung durch die Krankenkasse zu erwarten. Denn die Versicherung zahlt nicht nur für die Behandlung einer bereits akuten Erkrankung, sondern auch für Prävention einer solchen. Die Kassenleistung Ernährungsberatung anzufragen, ist deshalb immer eine gute Idee. 

Gerne berate ich Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Ernährungsberatung, die von der Krankenkasse übernommen wird. Dazu kann eine Beratung gehören, die auf eine Gewichtsreduktion abzielt, aber auch ein gezieltes Coaching zum Einkaufen, Kochen und die professionelle Ernährungsberatung bei Krankheiten.